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Aufwandersatzanspruch des Verwalters - Voraussetzungen und Fälligkeit

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/604Zak 2018, 316 Heft 16 v. 26.9.2018

ABGB: § 904, § 1014

WEG: § 20, § 31 Abs 3

Als Gewalthaber hat der Verwalter für notwendige und nützliche Aufwendungen einen Aufwandersatzanspruch nach § 1014 ABGB gegen die Eigentümergemeinschaft. Die Notwendigkeit und Nützlichkeit ist aus Ex-ante-Sicht zu beurteilen. Dass der Aufwand ex post betrachtet nutzlos war (hier: weil die vom Verwalter vorfinanzierten Reparaturarbeiten mangelhaft erbracht worden sind), schadet nicht.

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