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Keine Rechtsmittellegitimation des Wohnungseigentumsbewerbers im Grundbuchverfahren

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/605Zak 2018, 317 Heft 16 v. 26.9.2018

WEG: § 40 Abs 2

GBG: § 122

Ein Wohnungseigentumsbewerber, für den die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum im Grundbuch angemerkt ist, hat keine Rechtsmittellegitimation gegen neue bücherliche Eintragungen, solange diese seine Anmerkung bzw den sich daraus ergebenden Rang unberührt lassen.

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