Zu 7 Ob 105/17t = Zak 2018/59, 38: Schock- und Trauerschäden des volljährigen Bruders eines Patienten, der aufgrund eines Behandlungsfehlers verstorben ist, fallen bei objektiver Auslegung des ärztlichen Behandlungsvertrags nicht in dessen Schutzbereich, weil a priori nicht von einer besonders innigen familiären Beziehung zwischen erwachsenen Geschwistern auszugehen ist.