ABGB: § 932, § 1052, § 1170
WEG: § 18
Mangels abweichender Vereinbarung trifft den Werkunternehmer beim Werkvertrag eine Vorleistungspflicht. Als Vorleistungspflichtiger kann er den Werklohn nicht Zug um Zug gegen Erbringung seiner Gegenleistung fordern, und zwar auch dann nicht, wenn das