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Keine Überspannung der Tierhalterhaftung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/528Zak 2018, 278 Heft 14 v. 23.8.2018

ABGB: § 1320

Die Tierhalterhaftung darf nicht überspannt werden. Es handelt sich um keine Erfolgshaftung.

OGH 24. 5. 2018, 6 Ob 64/18g

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