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Eigentumsfreiheitsklage gegen eigenmächtige Änderung - kein Schikaneeinwand

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/485Zak 2018, 256 Heft 13 v. 8.8.2018

WEG: § 16 Abs 2

ABGB: § 523, § 1295 Abs 2

Gegen Änderungen, die ein Wohnungseigentümer trotz Genehmigungsbedürftigkeit eigenmächtig vorgenommen hat, kann jeder andere Wohnungseigentümer mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen. Darin ist keinesfalls eine Schikane zu sehen. Die Genehmigungsfähigkeit der Änderung ist im streitigen Verfahren irrelevant.

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