ABGB: § 834, § 848, § 889, § 890, § 1041
Die Einräumung eines unentgeltlichen Benützungsrechts an der gemeinsamen Sache an einen Dritten ist eine wichtige Veränderung iSd § 834 ABGB, wenn sie nicht durch eine Benützungsregelung gedeckt ist.
ABGB: § 834, § 848, § 889, § 890, § 1041
Die Einräumung eines unentgeltlichen Benützungsrechts an der gemeinsamen Sache an einen Dritten ist eine wichtige Veränderung iSd § 834 ABGB, wenn sie nicht durch eine Benützungsregelung gedeckt ist.