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Bebauungsverbot mit Sicherstellungsfunktion nicht als Dienstbarkeit verbücherbar

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/475Zak 2018, 252 Heft 13 v. 8.8.2018

ABGB: § 473

Das Utilitätserfordernis für Grunddienstbarkeiten besteht auch dann, wenn das Recht als unregelmäßige Dienstbarkeit nicht zugunsten des Eigentümers der herrschenden Liegenschaft, sondern zugunsten einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person begründet werden soll.

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