EuGVVO 2012: Art 7 Nr 1
Das Begehren, dass der Beklagte aufgrund eines Veräußerungsvertrags in die Übertragung der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaftsanteile an den Kläger einwilligen muss, kann gestützt auf den internationalen Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts (Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012) am Belegenheitsort erhoben werden.