ABGB: § 871, § 877, § 932
JN: § 55, § 56
Das Recht auf Anfechtung oder Wandlung eines Vertrags kann nach stRsp mit einer auf Rückabwicklung gerichteten Leistungsklage geltend gemacht werden. Die Verbindung mit einem ausdrücklichen Rechtsgestaltungsbegehren auf Vertragsaufhebung ist möglich, aber nicht notwendig.