ABGB: § 1295 Abs 1
Auf einer Skipiste, die eindeutig als gesperrt gekennzeichnet ist, treffen den Pistenhalter keine Sicherungspflichten.
OGH 24. 5. 2018, 7 Ob 56/18p
ABGB: § 1295 Abs 1
Auf einer Skipiste, die eindeutig als gesperrt gekennzeichnet ist, treffen den Pistenhalter keine Sicherungspflichten.
OGH 24. 5. 2018, 7 Ob 56/18p