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Feststellungsklage zur Gewährleistung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/439Zak 2018, 236 Heft 12 v. 25.7.2018

ABGB: § 933

ZPO: § 228

Die Gewährleistungsfrist kann mit Feststellungsklage gewahrt werden, wenn der Übernehmer mangels Kenntnis der Ursachen oder der Möglichkeiten zur Behebung des Mangels noch nicht in der Lage ist, eine Leistungsklage über konkrete Gewährleistungsansprüche zu erheben. Dass dem Übernehmer die Höhe der Verbesserungskosten oder seines Preisminderungsanspruchs noch nicht bekannt ist, begründet kein Feststellungsinteresse.

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