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Hausbesorgerkosten als Betriebskosten - dienstvertragsbezogenes Übergangsrecht

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/440Zak 2018, 236 Heft 12 v. 25.7.2018

MRG: § 23, § 49c Abs 5

Solange ein vor 1. 7. 2000 eingegangenes Dienstverhältnis nach dem HbG weiter aufrecht ist, richtet sich die Verrechenbarkeit der Aufwendungen als Betriebskosten gemäß dem Übergangsrecht (§ 49c Abs 5 MRG) nicht nach § 23 Abs 2 MRG, sondern noch nach der alten Rechtslage (§ 21 Abs 1 MRG idF vor BGBl I 2000/36).

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