ABGB: § 231
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland lebt, richtet sich die Belastungsgrenze nicht nach österreichischen Verhältnissen, sondern nach den Lebenshaltungskosten in seinem Wohnsitzstaat.
OGH 17. 4. 2018, 10 Ob 26/18y
ABGB: § 231
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland lebt, richtet sich die Belastungsgrenze nicht nach österreichischen Verhältnissen, sondern nach den Lebenshaltungskosten in seinem Wohnsitzstaat.
OGH 17. 4. 2018, 10 Ob 26/18y