UVG: § 4 Z 3, § 7 Abs 1 Z 2
Wenn das Kind ein Eigeneinkommen bezieht (hier: Waisenpension), steht ihm ein Richtsatzvorschuss (hier: Haftvorschuss) nur noch in Höhe der positiven Differenz zwischen der Richtsatzhöhe und dem halben Eigeneinkommen zu.
UVG: § 4 Z 3, § 7 Abs 1 Z 2
Wenn das Kind ein Eigeneinkommen bezieht (hier: Waisenpension), steht ihm ein Richtsatzvorschuss (hier: Haftvorschuss) nur noch in Höhe der positiven Differenz zwischen der Richtsatzhöhe und dem halben Eigeneinkommen zu.