In Abkehr von der bisherigen Rechtspraxis rückt das 2. ErwSchG, das am 1. 7. 2018 in Kraft getreten ist, die Selbstbestimmung schutzberechtigter Erwachsener in den Vordergrund. Ein Mittel zu diesem Ziel ist die deutliche Erweiterung der Möglichkeiten, dass Betroffene Rechtsgeschäfte wirksam selbst abschließen können (etwa durch die weitgehende Abschaffung der beschränkten Geschäftsfähigkeit bei Erwachsenen und die Betonung, dass Entscheidungs- bzw Geschäftsfähigkeit auch durch Unterstützung herstellbar ist). Auf Basis eines Prüfschemas geht der Beitrag auf die Frage ein, unter welchen Voraussetzungen eine von einem Minderjährigen oder schutzberechtigten Erwachsenen selbst vorgenommene Rechtshandlung wirksam ist. Die im Prüfschema verwendeten Begriffe werden im Textteil des Beitrags näher erläutert. Paragraphenzitate beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die neue Rechtslage.