WEG § 17 Abs 3
GBG: § 20, § 94 Abs 1, § 122
Die Ersichtlichmachung einer vereinbarten Benützungsregelung im Grundbuch nach § 17 Abs 3 WEG erfolgt aufgrund einer beweiswirkenden Urkunde, die nicht die strengen Anforderungen einer einverleibungsfä-
WEG § 17 Abs 3
GBG: § 20, § 94 Abs 1, § 122
Die Ersichtlichmachung einer vereinbarten Benützungsregelung im Grundbuch nach § 17 Abs 3 WEG erfolgt aufgrund einer beweiswirkenden Urkunde, die nicht die strengen Anforderungen einer einverleibungsfä-