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Verbot des Pflegeregresses - Rückwirkung auch in anhängigen Verfahren

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/364Zak 2018, 196 Heft 10 v. 2.7.2018

ASVG: § 330a, § 707a

Das Verbot des Pflegeregresses durch die Verfassungsbestimmung des § 330a ASVG erfasst auch Regressansprüche für Leistungen der Sozialhilfeträger, die vor dem Inkrafttreten mit 1. 1. 2018 erbracht worden sind.

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