vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lkw-Lenker sind verpflichtet, vor dem Anfahren in den Frontspiegel zu blicken

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/312Zak 2017, 178 Heft 9 v. 30.5.2017

ABGB: §§ 1304, 1311

KDV: § 18a Abs 2

Bevor ein Lkw-Lenker nach dem verkehrsbedingten Anhalten (etwa vor einer roten Ampel oder im Stop-and-Go-Verkehr) losfährt, muss er in den Frontspiegel (Rampenspiegel) blicken, um auszuschließen, dass sich jemand unmittelbar vor dem Lkw befindet. Vom Schutzzweck dieser Verpflichtung umfasst sind nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer, sondern auch andere Fahrzeuglenker.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte