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Keine Verpflichtung des Wegehalters zur stündlichen Salzstreuung während der Nacht

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/313Zak 2017, 178 Heft 9 v. 30.5.2017

ABGB: § 1319a

Wenn die unfallvermeidenden Verkehrssicherungsmaßnahmen dem Wegehalter objektiv nicht zumutbar waren, scheitert seine Haftung nach § 1319a ABGB schon daran, dass der Zustand des Wegs nicht als mangelhaft qualifiziert werden kann.

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