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Rechtzeitige Information des Reisenden von der Flugannullierung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/290Zak 2017, 163 Heft 9 v. 30.5.2017

Gem Art 5 Abs 1 lit c Fluggäste-VO 261/2004 steht dem Fluggast ua dann keine Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung zu, wenn er davon mindestens zwei Wochen vor der Abflugzeit unterrichtet worden ist. Im Vorabentscheidungsverfahren C-302/16 , Krijgsman/SLM hat der EuGH klargestellt, dass die rechtzeitige Information des Reisevermittlers, über den der Flug gebucht wurde, das Flugunternehmen nicht entlastet, wenn diese Information nicht fristgerecht an den Fluggast weitergegeben worden ist.

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