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Aufteilung des ehelichen Vermögens - Rückzahlung von Altschulden aus ehelichen Mitteln als Vorteil

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/152Zak 2017, 93 Heft 5 v. 21.3.2017

EheG: §§ 83, 94

Dass Schulden, die ein Ehegatte vor der Eheschließung eingegangen ist (hier offenbar: Konsumschulden), während der Ehe aus ehelichen Mitteln zurückgezahlt worden sind, kann bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens bzw der Bemessung der Ausgleichszahlung im Rahmen der Billigkeit zu seinen Lasten berücksichtigt werden.

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