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Kein Schadenersatzanspruch gegen den Gerichtsgutachter während des anhängigen Zivilverfahrens

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/60Zak 2017, 39 Heft 2 v. 1.2.2017

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

ZPO: § 411

Ein Schadenersatzanspruch gegen einen Gerichtssachverständigen, der auf die Unrichtigkeit seines in einem Zivilverfahren erstatteten Gutachtens gestützt wird, kann erst nach dem rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens geltend gemacht werden.

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