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Kein Mitverschulden wegen Fehlreaktion auf plötzlich auftretende Gefahr

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/59Zak 2017, 39 Heft 2 v. 1.2.2017

ABGB: § 1304

Eine objektiv falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers auf eine plötzlich auftretende Gefahr begründet nach stRsp noch kein Mitverschulden.

Dass ein Motorradfahrer gestürzt ist, weil er vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis auf der Fahrbahn blockierend abbremste, obwohl bei rückblickender Betrachtung dosiertes Bremsen und Ausweichen ausgereicht hätte, kann ihm nicht als Mitverschulden angelastet werden.

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