Zu 5 Ob 72/16y = Zak 2017/284, 159: Um den international zwingenden Anspruch des im Unionsgebiet tätigen Handelsvertreters auf einen Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG bzw der Handelsvertreter-RL 86/653/EWG durchzusetzen, ist eine im Handelsvertretervertrag vereinbarte Schiedsklausel in einem österreichischen Gerichtsverfahren nicht anzuerkennen, wenn das von den Parteien gewählte Recht (hier: angloamerikanisches Recht) keinen Ausgleichsanspruch vorsieht und das Schiedsgericht (hier: in New York) die unionsrechtliche Eingriffsnorm nicht anwenden würde.