Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2018 (siehe Zak 2017/732, 432) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2017/2018 siehe Zak 2017/486, 290.