TKG: §§ 5, 6
Ein Leitungsrecht nach § 5 TKG an einer privaten Liegenschaft wird nach gefestigter Rsp nicht unmittelbar durch das Gesetz, sondern erst durch den rechtskräftigen Bescheid der Fernmeldebehörde begründet.
OGH 23. 10. 2017, 5 Ob 175/17x
TKG: §§ 5, 6
Ein Leitungsrecht nach § 5 TKG an einer privaten Liegenschaft wird nach gefestigter Rsp nicht unmittelbar durch das Gesetz, sondern erst durch den rechtskräftigen Bescheid der Fernmeldebehörde begründet.
OGH 23. 10. 2017, 5 Ob 175/17x