MRG: §§ 1, 29, 30
ABGB: §§ 1375, 1376
Zumindest der Kündigungsschutz des MRG ist auf eine Flächenmiete zwecks Errichtung eines Superädifikats durch den Mieter analog anzuwenden, sofern die Bauführung tatsächlich binnen angemessener Frist erfolgt. Der später vereinbarte Abriss und Neubau des Superädifikats durch den Mieter lässt den Kündigungsschutz auch in der (angemessenen) Zwischenzeit nicht entfallen.