ABGB: § 231
Dass der unterhaltspflichtige Elternteil mit einer anderen Person, die selbst über Einkünfte verfügt, in Haushaltsgemeinschaft lebt, kann eine Herabsetzung der Belastungsgrenze gegenüber den unterhaltsberechtigten Kindern rechtfertigen.
ABGB: § 231
Dass der unterhaltspflichtige Elternteil mit einer anderen Person, die selbst über Einkünfte verfügt, in Haushaltsgemeinschaft lebt, kann eine Herabsetzung der Belastungsgrenze gegenüber den unterhaltsberechtigten Kindern rechtfertigen.