Die Private Enforcement-RL 2014/104/EU , die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Kartellverstößen erleichtern soll, wurde in Österreich in den §§ 37a bis 37m KartG umgesetzt (Kartell- und Wettbewerbsrechts-ÄnderungsG 2017, BGBl I 2017/56). Die Autoren geben einen Überblick über die neuen Regelungen, die seit 27. 12. 2016 in Kraft sind. Aufgrund des hohen Verfahrensaufwandes halten sie Schadenersatzprozesse einzelner Geschädigter weiterhin nur bei hohen Schadenssummen für sinnvoll.