ZPO: § 226 Abs 1
ABGB: § 523
Wenn das Räumungsbegehren nur eine Teilfläche einer Liegenschaft betrifft (hier: eine Stellfläche auf einem Campingplatz), muss der betroffene Bereich so bestimmt ange-
ZPO: § 226 Abs 1
ABGB: § 523
Wenn das Räumungsbegehren nur eine Teilfläche einer Liegenschaft betrifft (hier: eine Stellfläche auf einem Campingplatz), muss der betroffene Bereich so bestimmt ange-