vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässige Berichtigung der Parteibezeichnung oder unzulässiger Parteiwechsel?

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/652Zak 2017, 378 Heft 19 v. 24.10.2017

ZPO: § 235 Abs 5

Eine Berichtigung der Parteibezeichnung darf nur erfolgen, wenn ohne jeden Zweifel erkennbar ist, welches Rechtssubjekt tatsächlich gemeint war. Existiert das ursprünglich bezeichnete Rechtssubjekt, ist bei der Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen. Die Berichtigung darf nicht zu einem unzulässigen Parteiwechsel führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte