Gem § 344 UGB ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein Rechtsgeschäft, das ein Unternehmer abschließt, unternehmensbezogen ist. Die hA, die in letzter Zeit in Kritik geraten ist, wendet diese Zweifelsregel bei der Beurteilung, ob ein Verbrauchergeschäft iSd KSchG vorliegt, analog an. Nach Ansicht des Autors kann sie bei Dual-Use-Geschäften, die sowohl privaten als auch unternehmerischen Zwecken dienen, nur dann herangezogen werden, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Unklarheit bestand, welcher Zweck überwiegt. Dual-Use-Geschäfte, die nicht überwiegend beruflichen Zwecken dienen, seien Verbrauchergeschäfte.