vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aussetzung des Kontaktrechts eines Großelternteils

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/597Zak 2017, 352 Heft 18 v. 10.10.2017

ABGB: § 188 Abs 1

Das Kontaktrecht eines Großelternteils ist schwächer ausgeprägt als jenes eines Elternteils. Ob und in welcher Weise es zusteht, hängt in erster Linie vom Kindeswohl ab.

Dass aufgrund des Verhaltens der mütterlichen Großmutter Kontakte mit ihr die stabilen Verhältnisse gefährden, die das Kind beim betreuenden Vater gefunden hat, kann die Aussetzung ihres Kontaktrechts rechtfertigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte