Fluggäste-VO: Art 7
Die Höhe der Ausgleichszahlung, die dem Passagier bei Nichtbeförderung, Flugannullierung und größeren Verspätungen zustehen kann, hängt von der Flugdistanz ab. Bei mehrgliedrigen Flugreisen kommt es auf die Distanz zwischen dem ersten Abflugort und dem Endziel an, ohne Berücksichtigung der Zwischenstrecken.