vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Interzession eines Dienstnehmers zur Sicherung des Arbeitsplatzes

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/571Zak 2017, 335 Heft 17 v. 26.9.2017

KautSchG: §§ 3, 4

ABGB: § 879 Abs 1, §§ 1346, 1368

Ein Darlehen, das der Dienstnehmer oder ein Dritter dem Dienstgeber einräumt, weil dieser davon den Abschluss oder die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses abhängig macht, ist gem §§ 3 f KautSchG nichtig. Diese Regelung wird analog auf das Eingehen einer Bürgschaft angewendet. Ob eine analoge Anwendung auf die Einräumung eines Pfandrechts gerechtfertigt ist, bleibt offen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte