Mehrkostenforderungen ("MKF") sind jedem größeren Bauvorhaben immanent. Obwohl deren Verjährung regelmäßig Gegenstand baurechtlicher Streitigkeiten ist, sind Jud und Lit zu diesem Thema überschaubar geblieben. Der vorliegende Beitrag stellt die Grundsätze zur Verjährung des Werklohns in Grundzügen dar und überträgt diese konsequent auf MKF.