vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung einer Grunddienstbarkeit - Miteigentümer als notwendige Streitgenossen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/529Zak 2017, 314 Heft 16 v. 9.9.2017

ABGB: §§ 473, 524, 1444

ZPO: § 14

Im Fall einer Klage, mit der die Feststellung des Bestehens einer Grunddienstbarkeit und die Zustimmung zu ihrer Eintragung im Grundbuch begehrt werden, bilden die Miteigentümer der herrschenden Liegenschaft und die Miteigentümer der dienenden Liegenschaft jeweils eine notwendige Streitgenossenschaft (einheitliche Streitpartei). Die Klage muss von allen Miteigentümern der herrschenden Liegenschaft gegen alle Miteigentümer der dienenden Liegenschaft gerichtet werden. Die fehlende Aktivlegitimation einzelner Miteigentümer der herrschenden Liegenschaft kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Kläger das Servitutsrecht, das nach dem Vorbringen eine Grunddienstbarkeit ist, für sich und ihre Rechtnachfolger im Miteigentum als persönliche Dienstbarkeit geltend machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte