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Heimaufenthalt - Zustimmung zu einer Freiheitsbeschränkung und Einsichtsfähigkeit

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/528Zak 2017, 313 Heft 16 v. 9.9.2017

HeimAufG: § 3 Abs 2

Eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG liegt nicht vor, wenn der insoweit einsichtsfähige Bewohner der Maßnahme zugestimmt hat. Dass dem in Bezug auf die konkrete Maßnahme einsichtsfähigen Bewohner die Einsichts- und Urteilsfähigkeit hinsichtlich der Abwägung von Alternativen fehlt, schadet nicht, wenn gleichwertige Alternativen gar nicht zur Verfügung stehen.

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