Die Anspannung des Unterhaltspflichtigen darf nach stRsp nicht zu einer bloßen Fiktion führen. Dennoch wird in bestimmten Fällen ein Einkommen fingiert, das der Unterhaltspflichtige im Bemessungszeitraum keinesfalls erlangen kann. Der Beitrag wirft die Frage auf, ob dies nicht die Grenzen des Anspannungsgrundsatzes überschreitet und strengeren Voraussetzungen unterliegen sollte, die die Judikatur derzeit nur zum Teil verlangt.