vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sachverständigengebühren bei elektronischer Einbringung des Gutachtens

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/517Zak 2017, 303 Heft 16 v. 9.9.2017

Sachverständige können ihre Eingaben bei Gericht elektronisch einbringen (bisher über das Dokumenteneinbringungsservice - DES, in Zukunft über http://eingaben.justiz.gv.at ), sind dazu aber nicht verpflichtet. In der Rs 12 Rs 31/17s vertrat das OLG Linz die Auffassung, dass Sachverständigen mangels gesetzlicher Regelung im GebAG für die elektronische Einbringung des Sachverständigengutachtens weder eine besondere Mühewaltungsgebühr noch ein § 23a RATG vergleichbarer ERV-Zuschlag zusteht. Auch die Verrechnung einer Schreibgebühr nach § 31 Abs 1 Z 3 GebAG für weitere Ausfertigungen komme bei elektronischer Einbringung nicht in Betracht, weil diese hier nicht erforderlich seien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte