Die Kontenpfändungs-VO 655/2014 (EuKoPfVO), die seit 18. 1. 2017 in Geltung steht, hat für grenzüberschreitende Fälle eine unionsweite Möglichkeit zur Sicherung von (auch noch nicht titulierten) Geldforderungen durch vorläufige Pfändung eines Bankkontos des Schuldners geschaffen. Die Autoren geben einen Überblick über die Regelungen der VO und die Begleitbestimmungen, die mit der EO-Nov 2016 eingeführt worden sind (siehe auch Zak 2014/449, 242 und 2016/698, 370). Ua vertreten sie die Auffassung, dass ein Antrag nach der EuKoPfVO mangels einschlägiger Regelung nach TP 2 RATG zu honorieren ist.