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Abschläge vom Richtwertmietzins für fehlendes Kellerabteil und Gangküche

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/500Zak 2017, 296 Heft 15 v. 25.8.2017

MRG: § 16 Abs 2, § 37 Abs 3 und 4

AußStrG: § 66 Abs 1 Z 4

Ein Abschlag vom Richtwertmietzins wegen Fehlens eines Kellerabteils (hier: in Höhe von 2,5 %) erscheint gerechtfertigt, wenn der Vermieter zwar tatsächlich einen solchen Raum zur Verfügung stellt, die Überlassung aber ohne mietvertragliche Verpflichtung nur auf jederzeiti-

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