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Verzicht auf einzelne Kündigungsgründe - keine ungewöhnliche Nebenabrede des Mietvertrags

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/499Zak 2017, 296 Heft 15 v. 25.8.2017

MRG: § 2 Abs 1, § 30 Abs 2

EO: § 156

Auch der Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren ist gem § 2 Abs 1 MRG an gewöhnliche Nebenabreden des Mietvertrags sowie an ungewöhnliche Nebenabreden, die er kannte oder kennen musste, gebunden.

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