ABGB: § 932 Abs 4
Dass der Mangel nach Erhebung des Wandlungsbegehrens weggefallen ist, schließt die Wandlung nicht aus, sofern dies ohne Veranlassung, Mitwirkung oder Zustimmung des Übernehmers erfolgte.
OGH 5. 7. 2017, 7 Ob 45/17v
ABGB: § 932 Abs 4
Dass der Mangel nach Erhebung des Wandlungsbegehrens weggefallen ist, schließt die Wandlung nicht aus, sofern dies ohne Veranlassung, Mitwirkung oder Zustimmung des Übernehmers erfolgte.
OGH 5. 7. 2017, 7 Ob 45/17v