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ÖNORM B 2110 - Haftungsbeschränkung greift auch beim Regressanspruch des Generalunternehmers

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/495Zak 2017, 295 Heft 15 v. 25.8.2017

ABGB: §§ 914, 1313a

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