EheG: §§ 2, 3, 55a, 102
ABGB: § 268
In eine einvernehmliche Scheidung kann nach stRsp nicht der Sachwalter als Vertreter des beschränkt geschäftsfähigen Ehegatten, sondern nur der insoweit einsichts- und urteilsfähige Ehegatte selbst einwilligen.
EheG: §§ 2, 3, 55a, 102
ABGB: § 268
In eine einvernehmliche Scheidung kann nach stRsp nicht der Sachwalter als Vertreter des beschränkt geschäftsfähigen Ehegatten, sondern nur der insoweit einsichts- und urteilsfähige Ehegatte selbst einwilligen.