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Aktivlegitimation der Verlassenschaft für eine Teilungsklage

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/492Zak 2017, 293 Heft 15 v. 25.8.2017

ABGB: §§ 531, 830

Die Verlassenschaft als (hier: außerbücherliche) Miteigentümerin ist aktiv legitimiert, eine Teilungsklage zu erheben.

Als Hindernis für die Teilung einer Miteigentumsgemeinschaft können nur vorübergehende, in absehbarer Zeit entfallende oder beseitigbare Umstände geltend gemacht werden. Nur im Fall krass ungleicher Interessenlagen kommen ausnahmsweise auch Umstände nicht vorübergehender Natur im Rahmen des Grundsatzes von Treu und Glauben als Teilungshindernis in Betracht.

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