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Internationale Zuständigkeit für Direktklage des Dienstgebers gegen den Versicherer

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/473Zak 2017, 279 Heft 14 v. 8.8.2017

EuGVVO 2001: Art 9 Abs 1, Art 11 Abs 2

Art 9 Abs 1 und Art 11 Abs 2 EuGVVO 2001 (= Art 11 Abs 1 und Art 13 Abs 2 EuGVVO 2012) stellen dem Geschädigten für seine Direktklage gegen den in einem Mitgliedstaat ansässigen Haftpflichtversicherer einen eigenständigen Klägergerichtsstand an seinem Wohnsitz zur Verfügung.

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