EKHG: §§ 1, 9 Abs 1
Im Fall eines Unfalls beim Einsteigen in einen Bus greift die Gefährdungshaftung des Bushalters nach dem EKHG ein.
Die Haftungsbefreiung gem § 9 EKHG wegen Unabwendbarkeit setzt ua voraus, dass der Unfall nicht auf
EKHG: §§ 1, 9 Abs 1
Im Fall eines Unfalls beim Einsteigen in einen Bus greift die Gefährdungshaftung des Bushalters nach dem EKHG ein.
Die Haftungsbefreiung gem § 9 EKHG wegen Unabwendbarkeit setzt ua voraus, dass der Unfall nicht auf